…vor 9 Jahren – 10.12.2015:
Als Antwort auf eine kleine Anfrage zur Verwicklung des Verfassungsschutzes in ein Nazi-Messerattentat auf die Kölner OB-Kandidatin Henriette Raker im Oktober 2015 führt die Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 18/6513 aus: „Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann.“
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