Die Hochschulen in der BRD führen den Numerus Clausus ein. Die westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK, Vorläuferin der heutigen Hochschulrektorenkonferenz, HRK) bezeichnet den NC in einer Stellungnahme vom 27.03.1968 als eine befristete Notmaßnahme. Anlass war, dass sich die Anzahl der Studierenden bis 1967 verdoppelt hatte und die Hochschulen nicht mehr weiter wussten. Da die Verfahren vor Ort undurchsichtig sind, wird das Verfahren 1972 vom Verfassungsgericht geregelt. Der NC ist bis heute nicht abgeschafft.
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