…vor 35 Jahren – 17.12.1990:
Die Landesregierung von Baden-Württemberg ordnet an, die Durchleuchtung der BewerberInnen für Stellen im öffentlichen Dienst durch den Inlandsgeheimdienst („Radikalenerlass“, vgl. 28.1.1972) zum Ende des Jahres einzustellen. Bis dahin waren im allein im Land 712084 Überprüfungen vorgenommen worden; die Regierung hatte 2022 den Überblick verloren, wie viele Beschäftigte sie mit Berufsverbot belegt hatte.
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