…vor 70 Jahren – 25.6.1956:
Der Zivildienst wird geboren: Der Bundestagsausschuss für Verteidigung nimmt einstimmig §25 des Wehrpflichtgesetzentwurfs an: „Wer sich aus Gewissensüberzeugung der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen Staaten widersetzt, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Streitkräfte zu leisten.“
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