Vortrag zur Repression gegen die kurdische Linke

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Sonntag, 18.12.2016 20.00 Uhr

[M]Cafe Gegendruck, Fischergasse 2

Vortrag „Staatsterror in der Türkei, Repression in der BRD: kurdische Linke im Visier der staatlichen Organe“ mit Rechtsanwältin Britta Eder

Der Kampf der kurdischen Bewegung für einen Aufbau einer gesellschaftlichen Alternative in den verschiedenen Teilen Kurdistans – von Shengal im Nordirak über Rojava bis hin zu den kurdischen Provinzen im Südosten der Türkei - wird mit aller Macht und allen Mitteln bekämpft, auch durch die deutschen Repressionsbehörden. Aus der Türkei gibt es täglich neue Schreckensnachrichten: Ausgangssperren, Ausnahmezustand, Verstaatlichung und Gleichschaltung der Presse, Inhaftierung von linken PolitikerInnen und anderen Oppositionellen. Die Türkei hat ihr Vorgehen gegen die PKK und die Kurdinnen und Kurden nach den Wahlen im Juni 2015, bei der die AKP die absolute Mehrheit verloren und die HDP 13 Prozent der Stimmen erhalten hatte, in eine vollkommene Vernichtungsstrategie verändert. In deren Folge kam es, insbesondere in den von wochen- bis monatelang andauernden Ausgangssperren betroffenen Städten, zu zahlreichen Kriegsverbrechen seitens der türkischen Sicherheitskräfte. Ein Teil dieser Taten ist Inhalt einer in Deutschland eingereichten Strafanzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegen Erdogan und weitere politisch und militärisch Verantwortliche geworden. Die Bundesrepublik Deutschland zeigt sich zwar besorgt, auf der anderen Seite verfolgt sie mit der derselben Logik wie die Türkei kurdische Aktivist_innen in den Deutschland mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und macht damit klar, auf wessen Seite sie steht. Auch das PKK-Verbot bleibt weiter bestehen.

Dass es auch anders geht, hat erst vor wenigen Wochen das oberste Gericht in Belgien gezeigt, als es die Eröffnung eines Verfahrens gegen kurdische Aktivist_innen eingestellt hat mit der Begründung, dass die PKK Partei in einem „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des humanitären Völkerrechts sei und somit nicht als terroristisch gelte, sondern sich ebenso wie beispielsweise die Armee eines Landes auf das humanitäre Völkerrecht berufen könne, wonach Mord und Totschlag im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes erlaubt sind.

Referentin Britta Eder (Rechtsanwältin und Verfasserin der oben genannten Strafanzeige gegen Erdogan u.a.), die in den letzten Jahren immer wieder in die verschiedenen Teile Kurdistans gereist ist, informiert sowohl über die derzeitige Repression gegen kurdische Aktivist_innen in Deutschland als auch über die aktuelle Lage in der Türkei, die dortigen Kriegsverbrechen und die Strafanzeige gegen Erdogan.

Veranstaltet von: AIHD/iL und Rote Hilfe Heidelberg

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